Artikel aus:
Krankengymnasten/Physiotherapeuten · Ausgabe Nr. 3 · September
1998
Mitglied im Deutschen Verband für Physiotherapie- Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) e. V. Nordrhein-Westfalen
„Kranken und Altenpflege - Pflegefall - Wer hilft?” lautet der Titel eines soeben erschienenen Videofilms. Er soll Betroffenen und Angehörigen helfen, richtige Entscheidungen zu treffen, unnütze Wege und Telefonate zu ersparen.
Auch wenn es inzwischen zahlreiche Auskunftsstellen gibt: Die Reise- & Werbe- Video-Produktion Bettina Arnold ist überzeugt, dass ihre neue Filmproduktion die Betroffenen in besonderer Weise aufklären kann. Was es mit Pflegestufen, Antragsverfahren, mit dem täglichen Hilfsbedarf, Begutachtung durch den medizinischen Dienst, mit Leistungsumfang etc. auf sich hat, lässt sich über Bilder leichter transportieren als lediglich über Worte. Der Film zeigt den Weg von den Anträgen über die Einstufung durch den medizinischen Dienst bis hin zu Tages- und Kurzzeitpflege auf. Ausserdem soll er Berührungsängste mit den Pflegezentren abbauen.
Das besondere an diesem Film: Neben den 60 Minuten umfassenden Informationen im Hauptfilm beinhaltet das Video einen ca. 15 Minuten lokalen Beitrag als „Extra-Ratgeberteil”, wo auf örtliche Einrichtungen und Unternehmen in der jeweiligen Stadt eingegangen wird, in der das Video erhältlich ist. „Hilfe vor Ort”, da wo sie benötigt wird!
Eine Experten-Podiumsdiskusion durchzieht wie ein roter Faden das Video, gibt Antworten auf gezeigte Szenen, durchleuchtet einzelne Pflegestufen, nennt Ansprüche auf Dienste und Hilfsmittel, gibt zahlreiche Preisbeispiele. Der Film zeigt Gespräche mit dem Pflegepersonal. Angehörige von zu Pflegenden äußern sich zur Situation und sprechen über ihren Entschluß zur Inanspruchnahme der Pflegehilfe.
Zu dem Film gehört ein Begleitbuch. Es vertieft das im Film Gesehene, beinhaltet Formulare. Zum Beispiel einen Kostenvoranschlag zur Leistungserbringung, zum Führen eines Pflegetagebuchs, für den Widerspruch gegen den Einstufungsbescheid der Pflegekasse sowie ein Antragsformular auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Pflegebedürftige wie auch deren Angehörige oder Freunde sind starken seelischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Irgendwann kommt für viele der Punkt: „Ich kann nicht mehr!”. Nicht erst in dieser Situation tritt die Pflegeversicherung ein, die als fünfte Säule der sozialen Sicherung an 1. April 1995 in Kraft trat. Doch auch nach drei Jahren bleibt das Netz der Pflegeversicherung für die meisten der Betroffenen ein Buch mit sieben Siegeln.
Videofilm und Begleitbuch leisten einen guten Beitrag, dieses Netz durchschau- und nachvollziehbar zu machen.
Der Film kann unter der Telefonnummer 0208/408515 bei der Produktionsfirma auch direkt bestellt werden

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